Vereinssteuerrecht und Pandemie - was Vereine derzeit wissen müssen

Eine Veranstaltung der VereinsAkademie

Workshop

In der Pandemie galten zahlreiche Erleichterungen für Vereine. Gelten diese noch immer? Was muss ich dabei beachten?
Dies sind nur einige der Fragen, die sich derzeit viele Engagierte in Vereinen stellen.
Zudem erhalten Sie einen ersten Einblick in das Vereinssteuerrecht.

Wer als Vorstand oder Schatzmeister ein Ehrenamt übernimmt, muss sich Kenntnisse zu Vereinsrecht, Umgang mit Spenden, Haftungsfragen usw. aneignen. Ebenso zu komplexen Themen wie Steuern im Verein, Thema Gemeinnützigkeit, Rechnungslegung. Nicht nur was muss beachtet werden, sondern auch was sind eventuell die Konsequenzen bei Nichtbeachtung und nicht Einhaltung. Fragen, die Vorstand und Schatzmeister beschäftigen, auf die in diesem Workshop - mit Zeit und hoher fachlicher Kompetenz- eingegangen wird.

Inhalte des Workshops:
- Kenntnisse zu Steuern im Verein und Spendenrecht
- Rechnungslegung
- Minijob
- Fahrtkosten
- Haftung und Rechtsschutz für die Organe des Vereins

Referent:

Thomas Queck, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Prüfer für Qualitätskontrolle, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV)

Partner bei QJS Queck Jobst Schäfer, Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
Geschäftsführender Gesellschafter bei QJS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Veranstaltungsnr. 7-73545
Datum Di 22.11.2022, 19:00 - 21:00 Uhr
Ort Konferenzraum 3 (K3), Diözesanzentrum Obermünster, Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg
Gebühr 25,00 € Teilnahmegebühr, incl. Zertifikat, Handout und Kaltgetränke.
Zahlungsarten Lastschrift
Verwendungszweck 7-73545 + Name der Teilnehmenden
Veranstalter Katholische Erwachsenenbildung (KEB) in der Stadt Regensburg e.V. und WAGNER WISSEN FÜR MORGEN in Kooperation mit KoBE (Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement) der Stadt Regensburg. und der FreiwilligenAgentur Regensburg.
Anmeldung www.keb-regensburg-stadt.de

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Weitere Personen (ab 15 Jahren)

für die weiteren Personen übernimmt der Anmelder die Kosten

Bei Veranstaltungen mit Kindern:

Wir weisen darauf hin, dass diese Anmeldung zur Veranstaltung verbindlich ist. Falls Ihre Anmeldung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung/bzw. (wenn angegeben) vor dem Anmeldeschluss bei uns eingeht, können wir Sie informieren, ob die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder evtl. entfällt.

Bezahlung der Teilnahmegebühr

Mögliche Bezahlart:

Lastschrift

Mit der Anmeldung willige ich ein, dass die Teilnahmegebühr vom angegebenen Konto eingezogen wird.

Mit der Anmeldung versichere ich, dass ich Kontoinhaber/-in bin oder über das Einverständnis verfüge, dass vom entsprechenden Konto die Teilnahmegebühr eingezogen wird.

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