Öffentlichkeit
Alle von der KEB Neustadt-Weiden angekündigten Veranstaltungen sind öffentlich.
Ankündigung bzw. Veröffentlichung
Die Veranstaltungen werden im Programm der KEB Neustadt-Weiden, durch offizielle Einladungen, durch Veröffentlichung in der Presse, durch Flugzettel od. Ähnl. angekündigt bzw. veröffentlicht.
Prospekte und gesonderte Einladungen
Für einzelne Maßnahmen erscheinen eigene Prospekte und gesonderte Einladungen, aus denen Anfangszeiten, Kosten, Dozent und genaues Programm ersichtlich sind.
Anmeldungen
Die Anmeldungen für das überörtliche Kursangebot und für Fahrten sind an die Geschäftsstelle der KEB Neustadt-Weiden zu richten. Falls von der KEB Neustadt-Weiden keine Absage erfolgt, gilt die Anmeldung als verbindlich. Kurse finden gewöhnlich während der gesamten Dauer in siebentägigem Turnus am jeweils gleichen Wochentag statt, an dem sie beginnen.
Sollte aus begründetem Anlass die Kursanmeldung nicht aufrechterhalten werden können, so muss schriftlich so rechtzeitig Abmeldung erfolgen, dass Ersatzeinteilung möglich ist. Ansonsten scheidet die Befreiung von der Kursgebühr aus.
Bei Abbruch des Kursbesuches kommt keine Ermäßigung der Kursgebühr in Betracht.
Die bestehende Ferienordnung gilt in vollem Umfang auch für den Kursbetrieb.
Teilnahmegebühr
Die Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen im überörtlichen Kursangebot richten sich jeweils nach der Dauer der Lehrgänge und können den jeweiligen Prospekten und gesonderten Einladungen entnommen werden. Teilnahmegebühr ist vor Kursbeginn fällig und ist auf das Konto der KEB Neustadt-Weiden, Sparkasse Oberpfalz Nord (BLZ: 753 500 00) Kontonummer: 9 537 820 zu überweisen.
Unkostenbeitrag
In der Regel werden bei den Bildungsmaßnahmen Teilnehmergebühren erhoben. Der Unkostenbeitrag beträgt bei Vortragsabenden - soweit nicht anders angegeben - € 1,- bis € 2,-, oder er ist auf den Plakaten etc. veröffentlicht.
Veranstaltungsabsage
Die KEB Neustadt-Weiden kann aufgrund von ungenügender Teilnehmerzahl, Ausfall eines Kursleiters oder Referenten, oder bei anderen, nicht von der KEB Neustadt-Weiden zu verantwortenden Umständen eine Veranstaltung absagen. In diesen Fällen werden unter Ausschluss weitergehender Ansprüche bereits an die KEB Neustadt-Weiden geleistete Zahlungen voll zurückerstattet.
Rücktritt
Bei Rücktritt von der Kursanmeldung bis 8 Tage vor Kursbeginn werden 10% der Kursgebühr, mindestens jedoch 5 Euro als Verwaltungsgebühren erhoben. Wird diese Rücktrittsfrist nicht gewahrt und übernimmt keine Ersatzperson die vollen Verpflichtungen des abgemeldeten Teilnehmers, werden die gesamten Kursgebühren fällig.
Haftung
Für alle Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern an Maßnahmen der KEB Neustadt-Weiden entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Urheberschutz
Das Fotografieren oder Filmen sowie Bandaufzeichnungen sind nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der KEB Neustadt-Weiden nicht vervielfältigt werden.
Ausnahme Haus Johannisthal und Internat. Begegnungsstätte Kloster Speinshart
Für Veranstaltungen mit unseren Mitgliedern und Anmeldung im Haus Johannisthal od. im Kloster Speinshart gelten jeweils deren Geschäftsbedingungen.